Möchten Sie die bestellte Ware über EU-Grenzen ausführen? Sichern Sie sich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer!
Sie können sich die berechnete Mehrwertsteuer für Ihre creoven-Bestellung von uns erstatten lassen, wenn Sie die Ware aus EU-Ländern ausführen.
Die Ausfuhr-und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke können Sie direkt bei uns herunterladen
Download pdf
Senden Sie dafür folgende Unterlagen fristgerecht, d.h. drei Monaten ab Rechnungsdatum an:
webtotrade GmbH
Käthe Kollwitz Str. 22
04600 Altenburg
Deutschland
Wir benötigen:
- Original-Ausfuhrbescheinigung oder Original-Rechnung, jeweils mit Zollstempel
- Abnehmernachweis: Passkopie oder Handelsregister-Auszug
- Bei Speditionsbeteiligung bis zu 1.000 € Warenwert: Bescheinigung und Abnehmernachweis der Spedition
- Ab 1.000 € Warenwert: elektronische Ausfuhrbescheinigung
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen erstatten wir Ihnen die Mehrwertsteuer schnellstmöglich.
Wichtige Hinweise:
Eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Rechnungsempfänger auch die ausführende Person ist!
Um komplizierte Botschaftsgänge zu vermeiden: Als Rechnungsadresse bereits bei der Bestellung die Auslandsadresse eintragen.
Die durch diese freiwillige Dienstleistung entstandenen Kosten müssen leider an den Kunden weitergegeben werden. Ein Betrag in Höhe von 10,00 EUR wird demzufolge bei der Rückerstattung abgezogen.